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Förderung

Förderantrag

Nach positiver Bewertung der im Auswahlverfahren der LAG Elbe-Elster eingereichten Projekte werden deren Projektträger schriftlich aufgefordert, ihren Förderantrag bis zur benannten Frist bei der zuständigen Förderstelle einzureichen, und zwar: 

Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF), 15926 Luckau, Karl-Marx-Straße 21. Kontakt: Frau Simone Schökel (Leiterin Regionalstelle), Tel. (03544) 4031-66, e-Mail: simone.schoekel@lelf.brandenburg.de

Antragsverfahren sowie die Abwicklung der Förderung im LEADER-Programm erfolgen ab 2024 ausschließlich über die Online-Plattform des Landes Brandenburg. Informationen zum Zugang zu dieser Online-Plattform sowie zum Online-Antrag samt beizufügender Anlagen erhalten die für eine Förderung bestätigten Projektträger direkt vom Regionalmanagement der LAG Elbe-Elster.

Grundsätzlich ist zu beachten, dass Förderanträge fristgerecht und vollständig bis zur gesetzten Antragsfrist per Online einzureichen sind! Anderenfalls wird der Antrag abgelehnt! Achten Sie unbedingt auf vollständige Unterlagen, wie Eigenmittelnachweis, (erforderliche) Baugenehmigung, sonstige Genehmigungen und Stellungnahmen Dritter, Eigenerklärungen, plausible Kostenberechnungen (DIN 276) bzw. Kostenuntersetzungen, ggf. Rentabilitätsvorschau für wirtschaftliche Vorhaben u.a.m. 

Das Regionalmanagement steht den Antragstellern gern für Beratungsgespräche zur Verfügung!

Beachten Sie zudem die Bestimmungen im aktuell geltenden Vergabeleitfaden ELER für Fördervorhaben (letzte Fassung, 12/2023, siehe in der Unterrubrik -> Dokumente, unten).(08.01.2024)